Der Einstellvertrag regelt das Verhältnis zwischen Stallbetreiber und Pferdeeinsteller. In Österreich gibt es keine gesetzliche Vorlage – umso wichtiger ist ein gut ausgearbeiteter schriftlicher Vertrag.
Was gehört in den Einstellvertrag?
- Leistungsumfang (Fütterung, Einstreu, Weidegang, Hufschmied)
- Monatliche Einstellgebühr und Zahlungsmodalitäten
- Kündigungsfristen
- Haftungsregelungen bei Verletzungen oder Tod des Pferdes
- Versicherungspflicht
Haftung des Stallbetreibers
Nach österreichischem Recht haftet der Stallbetreiber nur für Schäden, die durch seine Nachlässigkeit entstanden sind. Empfehlenswert: Beide Seiten schließen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab.