Der Einstellvertrag regelt das Verhältnis zwischen Stallbetreiber und Pferdeeinsteller. In Österreich gibt es keine gesetzliche Vorlage – umso wichtiger ist ein gut ausgearbeiteter schriftlicher Vertrag.

Was gehört in den Einstellvertrag?

  • Leistungsumfang (Fütterung, Einstreu, Weidegang, Hufschmied)
  • Monatliche Einstellgebühr und Zahlungsmodalitäten
  • Kündigungsfristen
  • Haftungsregelungen bei Verletzungen oder Tod des Pferdes
  • Versicherungspflicht

Haftung des Stallbetreibers

Nach österreichischem Recht haftet der Stallbetreiber nur für Schäden, die durch seine Nachlässigkeit entstanden sind. Empfehlenswert: Beide Seiten schließen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab.

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