Rund ums Pferd gibt es viele rechtliche Fragen: Welche Rechte hat der Käufer? Was ist beim Einstellvertrag zu beachten? Wie ist das Vorkaufsrecht geregelt? Unser Rechtsratgeber gibt Ihnen verständliche Antworten – nach österreichischem Recht (ABGB, UGB).

Wichtig: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Für konkrete Rechtsfragen empfehlen wir die Beratung durch einen österreichischen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer.
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Was ist ein Vorkaufsrecht? Wie wird es im Kaufvertrag vereinbart? Österreichisches Recht erklärt.

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Häufige Rechtsfragen rund ums Pferd

In Österreich gilt das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Als Käufer haben Sie Gewährleistungsansprüche für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Kauf vom Händler (B2C) und 2 Jahre bei Privatkauf sofern nicht vertraglich eingeschränkt.

Ein Vorkaufsrecht muss nicht schriftlich vereinbart werden, um rechtlich wirksam zu sein. Allerdings ist es aus Beweisgründen dringend empfohlen, das Vorkaufsrecht schriftlich im Kaufvertrag oder in einer separaten Vereinbarung festzuhalten.